Krankenkasse und Krankentaggeldversicherung

Krankenkasse
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss eine obligatorische bei einer Krankenkasse versichert sein. Diese deckt neben Krankheit und Mutterschaft auch das Risiko eines Unfalls ab. Arbeitnehmer, welche bereits gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind, haben die Möglichkeit, die Unfalldeckung in der Krankenpflegeversicherung zu sistieren.

Die Finanzierung der Krankenversicherung erfolgt über Prämien. Für Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, gewähren Bund und Kantone Prämienverbilligungen. Sie achten dabei auf die Einkommens- und Familienverhältnisse.

Krankentaggeldversicherung
Von der Krankenkasse zu unterscheiden ist die Krankentaggeldversicherung. Das Taggeld soll im Falle von Krankheit, Mutterschaft oder Unfall den Ausfall des Erwerbseinkommens kompensieren und tritt an die Stelle der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf das Taggeld entsteht, wenn der Versicherte mindestens zu fünfzig Prozent arbeitsunfähig wird. 

Einige kantonale NAV sehen eine Pflicht zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung für Haushaltshilfen vor. Sie bestimmen oft eine je hälftige Kostentragungspflicht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Kommt der Arbeitgeber seiner Abschlusspflicht nicht nach und tritt ein Schadensfall ein, muss der Arbeitgeber alle Leistungen erfüllen, die eine korrekte Versicherung übernommen hätte. Da viele Arbeitgeber diese NAV Regelungen nicht kennen, stellt es für sie ein gewichtiges finanzielles Risiko dar. Deshalb und weil viele Versicherungen Haushaltshilfen nicht aufnehmen, ist die Pflicht zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung in den Verträgen von Fairboss wegbedungen.