Versicherungen

Wo gehobelt wird, fliegen Späne. Auch bei der Arbeit als Putzfrau, Nanny oder Babysitter kann ein Unfall passieren. Jede Haushaltshilfe ist per Gesetz gegen Unfälle am Arbeitsplatz versichert. Es ist die Pflicht des privaten Arbeitgebers, eine Unfallversicherung für sie abzuschliessen und die Kosten zu übernehmen.

Wer in einem Haushalt arbeitet und volljährig ist (bzw. bald volljährig wird), ist ab dem ersten Lohnfranken sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge für AHV (Altersvorsorge), ALV (Arbeitslosigkeit), EO (Erwerbsersatz, u.a. bei Mutterschaft) und IV (Invalidität) tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam. Dabei lohnt es sich nicht zu sparen: Die Sozialversicherungen sind ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft und sind ein Auffangnetz, wenn die Zeiten schwierig sind. 

Deckt die private Haftpflichtversicherung der Putzfrau oder des Babysitters die Schäden, die bei der Arbeit entstehen? In der Regel nicht! Auch hier lohnt es sich, die weiteren Artikel zu lesen.